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Worms (Domstift): Rat und Bürger der Stadt Worms bekunden, dass nach Auffassung Bischof Reinhards von Worms von nach Worms gebrachtem Bauholz und ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1459 November 11
Hochstift
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel erh., (s. auch Nr. 613)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1459, auf St. Martinstag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Rat und Bürger der Stadt Worms bekunden, dass nach Auffassung Bischof Reinhards von Worms von nach Worms gebrachtem Bauholz und Brettern an den Bischof Zoll zu zahlen ist, während Rat und Bürger der Meinung sind, dass Holz nicht zollpflichtig ist, und dass sich darum Bürger geweigert haben, Zoll zu zahlen. Man kommt überein, dass von Holz, das nach Worms gebracht wird und weiterkauft wird, Zoll zu zahlen ist, während Holz, das von Bürgern selbst verbaut wird, zollfrei sein soll. Die Übereinkunft soll für die Lebenszeit Bischof Reinhards gelten