Ulrich von Hornstein (Hornstain), gesessen zu Bittelschieß (Buittelschieß), Hans von Hornstein zu Schatzberg und Heinrich von Reischach (Ryschach), gesessen zu der Scheer (Schaer), bekunden, daß sie sich geeinigt haben wegen der ihnen vom römischen König verliehenen Gnade, ein Bericht im Dorf Bingen (Buinigen) in ihren Zwingen und Bännen einzurichten nach der jedem von ihnen vom König gegebenen Urkunde. Sie versprechen, bei der Einrichtung des Gerichtse einander behilflich zu sein, besonders gegen die, welche sich der Einrichtung widersetzen, und stellen darüber drei gleichlautende Urkunden aus

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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