Papst Leo X. bestätigt die von dem Kapitel zu Emmerich getroffene und von Bischof Rudolf zu Utrecht genehmigte Anordnung, dass die Hälfte der Propsteieinkünfte und die sämtlichen Einkünfte eines Kanonikats von dem ersten Jahr, worin das eine oder andere erledigt sein werden, jedes Mal zur Fabrik der Martinikirche erhoben werden solle, sodann auch den 40tägigen Ablass, welcher den zu jenem Zweck Beitragenden von dem genannten Bischof verliehen worden. D. Romae 1513 XII. kal. septemb. pont. anno 1. Original, Pergament, Bulle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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