Gottschalk von Mühlhausen (Mulenhusen), Schultheiß zu Wildungen, bekundet, daß vor ihm Denhard von Mehlen (Mehele), sein Sohn Heinrich gen. Kobolt...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 26, 258
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1250-1274
Wildungen/Mehlen 1267 Mai 02/08
Ausf., Perg. - Abh. RundSg. des Grafen, Rand besch., c. 7,2 cm, auf Fußplatte stehend der Graf mit offenem Haar, langem Waffenrock, die Rechte auf das Schwert, die Linke auf Schild mit achtstrahligem Stern gestützt, U.: '+SIGILLU'M COMITIS ADOLFI DE W'ALDEKE'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum a. d. 1267, diebus et locis supradictis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Mühlhausen (Mulenhusen), Schultheiß zu Wildungen, bekundet, daß vor ihm Denhard von Mehlen (Mehele), sein Sohn Heinrich gen. Kobolt und sein Schwiegersohn Heinrich auf alle Forderungen gegen das Kloster Haina wegen Gütern zu Mehlen Verzicht geleistet haben. Denhard wiederholte den zunächst am Tag nach Walpurgis (in crastino sancte Walburgis) zu Wildungen erklärten Verzicht gemeinsam mit seiner Ehefrau Kunigunde, ihrem Sohn Konrad und ihren Töchtern, der bisher unverheirateten Jutta und Bertrad nebst deren und Heinrichs Tochter Werntrud (Werendrudis) am folgenden Sonntag (dominico die post Walburgis) zu Mehlen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Wildungen: Bruder Ludwig, Klosterkellner zu Haina
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Bertram, Priester und Mönch
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Heinrich von Buffheim (Buofheym)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Heinrich von Anraff (Anref), Johann gen. Dorrebuch, Udo von Korbach (Corbeke), Konrad von Netze (Nezehe) und Isfried
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Mehlen: Ditmar, Konrad, Volkmar, Volknand, Bertold, Konrad, Ludwig, Hermann, Johann, Konrad, Heinrich, Wilhelm.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf [Adolf] von Waldeck.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 495, Erster Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Mühlhausen (Mulenhusen), Schultheiß zu Wildungen, bekundet, daß vor ihm Denhard von Mehlen (Mehele), sein Sohn Heinrich gen. Kobolt und sein Schwiegersohn Heinrich auf alle Forderungen gegen das Kloster Haina wegen Gütern zu Mehlen Verzicht geleistet haben. Denhard wiederholte den zunächst am Tag nach Walpurgis (in crastino sancte Walburgis) zu Wildungen erklärten Verzicht gemeinsam mit seiner Ehefrau Kunigunde, ihrem Sohn Konrad und ihren Töchtern, der bisher unverheirateten Jutta und Bertrad nebst deren und Heinrichs Tochter Werntrud (Werendrudis) am folgenden Sonntag (dominico die post Walburgis) zu Mehlen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Wildungen: Bruder Ludwig, Klosterkellner zu Haina
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Bertram, Priester und Mönch
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Heinrich von Buffheim (Buofheym)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Heinrich von Anraff (Anref), Johann gen. Dorrebuch, Udo von Korbach (Corbeke), Konrad von Netze (Nezehe) und Isfried
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Mehlen: Ditmar, Konrad, Volkmar, Volknand, Bertold, Konrad, Ludwig, Hermann, Johann, Konrad, Heinrich, Wilhelm.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf [Adolf] von Waldeck.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 495, Erster Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ