Promotionen Generalia
Vollständigen Titel anzeigenRheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Hochschularchiv
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399
Bestände des Hochschularchivs der RWTH Aachen
Bestände des Hochschularchivs der RWTH Aachen >> 2 Nr. 194 - Nr. 536
November 1921 - August 1931
Enthält: Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 09.01.1922, dass Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die TH erworben haben, nicht zu Ehrenmitgliedern, sondern zu Ehrenbürgern ernannt werden;Zulassung zur Promotion von Ausländern, Erlass vom 02.09.1922;Promotionsordnungen anderer TH;Druckzwang, Erlass vom 28.02.1925;Einheitliches Format der Dissertationen, 04.12.1924;Druck von Dissertationen 1926, 1931;Benachrichtigung der TH und Universitäten bezüglich Promotionen 1927;Wiederholung der Doktorprüfung 1929.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:50 MEZ
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH). Hochschularchiv
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