Mainz, 1630.09.25. (Richter Pfingsthorn). Das hinterlassene Kind Velten Pettermans ist minderjährig verstorben und von seiner Ahnfrau Katharina, Ww. Hans Heßen, beerbt worden. Der gewesene Vormund (Simon Bree, B. und Schneider) erhält nunmehr Quittung über die Zahlung der noch schuldig gewesenen 43 fl. 11 1/2 B. Z.: Georg Heß, Stiftsherr zu St. Stephan, und Hans Philipp Heß, Gebrüder, sodann Joachim Reitz und Lorenz Wagener.

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