Korrespondenz des Landtagspräsidenten Franz Gurk: Bu
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, LA 2/101 Bü 63
LT BW Box 56,6 (Präsidium und Verwaltung)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, LA 2/101 Landtag von Baden-Württemberg: Landtagspräsidenten Carl Neinhaus und Franz Gurk (VLV - 4. Landtag)
Landtag von Baden-Württemberg: Landtagspräsidenten Carl Neinhaus und Franz Gurk (VLV - 4. Landtag) >> Korrespondenz des Landtagspräsidenten
1963-1968
Enthält:
- Bundesminister für Gesamtdeutsche Fragen, Bonn: Zusendung eines Sonderdrucks von Reiseberichten des Joseph Wechsberg für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Bad Godesberg: Zusendung einer Broschüre zur Aufklärung über das Wohngeldgesetz für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesreferendarverband, Berlin-Charlotteburg: Beschluss zur Reform der Juristenausbildung;
- Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.V., Karlsruhe: Beschluss und Sonderdruck zum zahnärztlichen Nachwuchs;
- Bundesverband der Ortskrankenkassen, Bad Godesberg: Beschluss zur kostenlosen ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft auf Krankenschein;
- Bundesverband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes in der Bundesrepublik e.V., München: Beschluss zur Neuordnung der Beamtenbesoldung;
- Bundesverband des Deutschen Personenverkehrsgewerbes e.V., Frankfurt a. M.: Beschluss zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes;
- Bundesverband Deutscher Leibeserzieher e.V. Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart-Rohr: Beschluss zur Frage Sportabzeichen und Schule für die Landtagsabgeordneten, Reifeprüfungsordnung im Fach Leibesübungen, Fachlehrer für Leibesübungen, Besoldung der Fachlehrer und Denkschrift zur Wertung des Fachs Leibesübungen;
- Bundesverband deutscher Tabakpflanzer e.V., Karlsruhe: Berichte über den Absatz und die Preise der Inlandrohtabakernte, Beschluss zum Vorschlag der Bundesregierung über eine Marktorganisation für Rohtabak in der EWG und Übergangsregelung zur Sicherung des Absatzes von deutschem Tabak vor Inkrafttreten einer EWG-Marktordnung für Rohtabak;
- Bundesverband praktischer Tierärzte e.V. Landesverband Baden-Württemberg, Hochdorf: Beschluss zur Trennung der Aufgabengebiete der praktischen und beamteten Tierärzte für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime e.V., München: Beschluss zum Gesetzentwurf zur Änderung des §38 Gewerbeordnung;
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Köln-Bayenthal: Beschluss zur Ausbildung graduierter Ingenieure;
- Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Köln-Marienburg: Zusendung der Veröffentlichung über "Zentrale Orte";
- Bundeszusammenschluß für Straffälligenhilfe, Bad Godesberg: Zusendung einer Denkschrift zum Entwurf eines Strafgesetzbuches;
- Georg von Buol, Georgshof-Adelsreute: Änderung der Landkreisgrenzen;
- Hugo Burgdorff, Hinterzarten: Landesgesetz über die Lehrmittelfreiheit der Volksschüler;
- Otto Busam, Freiburg i. B.: Beschwerde des Polizeibeamten über die Behandlung in seiner Arbeitsstelle
- Bundesminister für Gesamtdeutsche Fragen, Bonn: Zusendung eines Sonderdrucks von Reiseberichten des Joseph Wechsberg für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Bad Godesberg: Zusendung einer Broschüre zur Aufklärung über das Wohngeldgesetz für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesreferendarverband, Berlin-Charlotteburg: Beschluss zur Reform der Juristenausbildung;
- Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.V., Karlsruhe: Beschluss und Sonderdruck zum zahnärztlichen Nachwuchs;
- Bundesverband der Ortskrankenkassen, Bad Godesberg: Beschluss zur kostenlosen ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft auf Krankenschein;
- Bundesverband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes in der Bundesrepublik e.V., München: Beschluss zur Neuordnung der Beamtenbesoldung;
- Bundesverband des Deutschen Personenverkehrsgewerbes e.V., Frankfurt a. M.: Beschluss zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes;
- Bundesverband Deutscher Leibeserzieher e.V. Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart-Rohr: Beschluss zur Frage Sportabzeichen und Schule für die Landtagsabgeordneten, Reifeprüfungsordnung im Fach Leibesübungen, Fachlehrer für Leibesübungen, Besoldung der Fachlehrer und Denkschrift zur Wertung des Fachs Leibesübungen;
- Bundesverband deutscher Tabakpflanzer e.V., Karlsruhe: Berichte über den Absatz und die Preise der Inlandrohtabakernte, Beschluss zum Vorschlag der Bundesregierung über eine Marktorganisation für Rohtabak in der EWG und Übergangsregelung zur Sicherung des Absatzes von deutschem Tabak vor Inkrafttreten einer EWG-Marktordnung für Rohtabak;
- Bundesverband praktischer Tierärzte e.V. Landesverband Baden-Württemberg, Hochdorf: Beschluss zur Trennung der Aufgabengebiete der praktischen und beamteten Tierärzte für die Landtagsabgeordneten;
- Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime e.V., München: Beschluss zum Gesetzentwurf zur Änderung des §38 Gewerbeordnung;
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Köln-Bayenthal: Beschluss zur Ausbildung graduierter Ingenieure;
- Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Köln-Marienburg: Zusendung der Veröffentlichung über "Zentrale Orte";
- Bundeszusammenschluß für Straffälligenhilfe, Bad Godesberg: Zusendung einer Denkschrift zum Entwurf eines Strafgesetzbuches;
- Georg von Buol, Georgshof-Adelsreute: Änderung der Landkreisgrenzen;
- Hugo Burgdorff, Hinterzarten: Landesgesetz über die Lehrmittelfreiheit der Volksschüler;
- Otto Busam, Freiburg i. B.: Beschwerde des Polizeibeamten über die Behandlung in seiner Arbeitsstelle
1 Bü (2 cm)
Archivale
Buol, Georg von
Burgdorff, Hugo
Busam, Otto
Bad Godesberg : Bonn BN; Bundeminiterium für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Bad Godesberg : Bonn BN; Bundeszusammenschluß für Straffälligenhilfe
Bad Godesberg : Bonn BN; Bundeverband der Ortskrankenkassen
Berlin B; Bundesreferendarverband
Bonn BN; Bundesministerium für Gesamtdeutsche Fragen
Frankfurt am Main F; Bundesverband des Deutschen Personenverkehrsgewerbes e.V.
Hochdorf : Nagold CW; Bundesverband praktischer Tierärzte e.V.
Karlsruhe KA; Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.V.
Karlsruhe KA; Bundesverband deutscher Tabakpflanzer e.V.
Köln K; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Köln K; Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
München M, Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime e.V.
München M; Bundesverband der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes in der Bundesrepublik e.V.
Stuttgart S; Bundesverband Deutscher Leibeserzieher e.V.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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- Landtag von Baden-Württemberg: Landtagspräsidenten Carl Neinhaus und Franz Gurk (VLV - 4. Landtag) (Bestand)
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