Konstanz, Fürstbistum: Urkunden der bischöflichen Behörden betr. württembergische Orte (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 466
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien >> Konstanz, Fürstentum
1298-1785
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Urkunden betreffend württembergische Orte (in chronologischer Folge), die anläßlich der im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Jahren 1955-1959 durchgeführten Neuordnung der Bestände B 466-468, H 62-63 und H 64-65 aus diesen herausgenommen wurden.
1. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Urkundenbestand ist ein künstlicher, durch Selektierung geschaffener Archivkörper. Nach Aufhebung des Fürstbistums Konstanz durch den Reichsdeputationshauptschluss (1803) und der Diözese durch die Errichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz fielen die Akten des Fürstbistums den Ländern zu, unter die das Territorium und der Diözesensprengel von Konstanz aufgeteilt wurden. An Baden, dem der größte Teil des herrschaftlichen Territoriums mit Konstanz und der Residenz Meersburg zugesprochen wurde, gelangte der Hauptteil der Konstanzer Bestände. Die badische Archivverwaltung übergab ihrerseits in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts die Akten der rein kirchlichen Verwaltung an das erzbischöfliche Archiv zu Freiburg. Die Württemberg betreffenden Akten, die Ruckgaber, der Registrator des katholischen Kirchenrats zu Stuttgart, im Spätjahr 1826 im Archiv zu Konstanz aussortierte und in drei Gruppen gliederte, wurden 1827 nach Stuttgart transportiert. Dort verblieben die Gruppen 1 und 3, trotz der geringeren Faszikelzahl ungefähr vier Fünftel der gesamten Aktenübernahme. Der Rest, die zweite Gruppe, wurde anfangs Januar 1829 dem Generalvikariat Rottenburg zugestellt. Beim Kirchenrat wurden die Konstanzer Akten mit Kirchenakten anderer Provenienzen (Vorderösterreichische Regierung, Grafschaft Hohenberg, Kommende Altshausen, Stift Ellwangen, Augsburger, Würzburger, Wormser und Speyrer Bistumsakten u.a.) vereinigt.
2. Zur Bearbeitung des Bestands: Diese "Archivalakten" des Katholischen Kirchenrats, die von 1885 an bis 1937 in mehreren Ablieferungen an die staatliche Archivverwaltung gelangten, bildeten den umfangreicheren Mischbestand H 64/65 sowie den bestand H 62-63 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Einzelne Akten kamen auf nicht mehr feststellbarem Weg nach Ludwigsburg und wurden dort in den beständen B 466 - 468 verzeichnet. Die schon beim Kirchenrat begonnene Regestierung der in den Akten steckenden Urkunden wurde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart fortgeführt. Dabei wurden die Pergamenturkunden aus der Zeit vor 1300 ausgesondert und dem Urkundenselekt Wirtembergisches Urkundenbuch eingegliedert. Daneben wurden aber auch zahlreiche Pergament- und Papierurkunden aus der Zeit nach 1300 den Akten entnommen und in andere Bestände eingereiht. Bei der im Staatsarchiv Ludwigsburg in den Jahren 1955 - 1959 durchgeführten Neuordnung der Mischbestände H 64/65, H 62 - 63 und der Bestände B 466 - 468 wurden die einzelnen Konstanzer Provenienzen herausgeschält. Die jetzt noch in den Akten steckenden Pergament- und Papierurkunden wurden dabei selektiert. Der vorliegende Urkundenbestand umfasst nur die anlässlich der Neuordnung der Konstanzer Bestände festgestellten und selektierten Urkunden. Bei Nachforschungen sind auch Repertorien B 466 a (Regierung), B 467 (Generalvikariat) und B 467 a (Offizialat) heranzuziehen. Entsprechend der Geschichte des Konstanzer Archivs sind bei grundsätzlichen Forschungen die Konstanzer Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, des erzbischöflichen Archivs Freiburg und der bischöflichen Archive Rottenburg, Basel und Chur zu berücksichtigen. Der Bestand wurde in den Jahren 1955/56 von Archivrat Dr. Schwanke kursorisch aufgenommen und im Spätjahr 1959 durch den Unterzeichneten regestiert. Die 97 Urkunden des Bestands sind in der Hauptsache Pergamenturkunden. Ludwigsburg, Februar 1960. Dr. B. Ottnad Die Retrokonversion des Findbuchs bzw. die Umformung der maschinenschriftlichen Vorlage für die internetgerechte Präsentation dieses Bestands des Hauptstaatsarchivs Stuttgart sowie die Überarbeitung der Indexangaben wurde von Frau Zijada Kulic unter Anleitung von Dr. Franz Moegle-Hofacker im Oktober 2007 abgeschlossen.
97 Urkunden
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ
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