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Der Wäppner Burkhard v. Wolfskehl verkauft dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen seinen Teil an Herrschaft, Gericht und Landgericht zum Hohlengalge...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Wäppner Burkhard v. Wolfskehl verkauft dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen seinen Teil an Herrschaft, Gericht und Landgericht zum Hohlengalgen mit Vogtei, Wiese, Wald, Wasser, Weide, Zinsen, Weizen- und Pfenniggülten, Gänsen, Hühnern und allem Zubehör, so wie er sie vom Grafen zu Erfelden, Goddelau und Ackerloch zu Lehen hatte, für 330 Pfund Heller, über die er quittiert. Er verkauft dem Grafen außerdem seinen Teil der Einlösungsberechtigung (losung) am Ackerloch und seinen Anteil an dem, was seine -vrstorbenen Mutter daselbst von seinem Vetter Burkhard v. Wolfskehl kaufte, ausgenommen fünf Morgen Äcker zu Goddelau, für die Burkard auf Lebenszeit Mann des Grafen bleiben soll. Wollen seine Erben nach seinem Tode nicht mehr gräfliche Mannen sein, sollen sie diese Äcker dem Grafen oder 'einen Erben aufgeben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burkhard und seine Brüder Heinrich, Ritter, und Hertwin v. Wolfskehl, die bezeugen, dass die obigen Güter dem Ausst. auf Grund der Teilung ihres Besitzes zustehen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wenck I Urkundenbuch 254. - Vgl. Nr. 1167 S. Nr. 309