Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, genehmigt Herzog Rudolf [II.] von Sachsen[-Wittenberg] für dessen Burggrafenamt [zu Magdeburg], dass dessen Schöffen in Halle sich bei Hinrichtungen (bei den leczten urteilen ubeltetiger lute) durch Unterschöffen vertreten lassen dürfen. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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