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Verordnung: Um die öffentliche Sicherheit gegen umherstreifendes Raub- und Diebesgesindel zu erhöhen, sollen an den Landesgrenzen, vor allen Dingen gegen Nassau und Westfalen, sämtliche Schützen der beiden Bataillone des Leibregiments mit den Offizieren und Teile des Landdragoner-Korps zum Einsatz kommen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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