Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Doktor Balthasar Mannheimer einer- und Konrad Anshelm, Knecht zu Rodenstein, andererseits wegen 40 Gulden von einer Rechnung des Valentin Schenk von Erbach das Folgende. Zuvor waren die Streitparteien vor den pfalzgräflichen Rat, Doktor Hans Wacker, dann vor das Hofgericht und nach Appellation vor das königliche Kammergericht gezogen. Der Pfalzgraf veranlasst nun, um Kosten zu sparen, dass beide Seiten in der Sache sich vor seinem Sekretär, Meister Paul Baumann, als Obmann zu dem von diesem angesetzten Tag einfinden sollen, der dann Hauptsache, Kosten und Schäden verhandeln soll. Der Pfalzgraf will mit notwendigen Kundschaften behilflich sein. Obmann und Beisitzer sollen die Angelegenheit dann gütlich oder rechtlich entscheiden, ohne dass eine weitere Appellation zugelassen wird. Sollten Obmann oder Beisitzer sterben, sollen der Pfalzgraf oder die Parteien binnen 14 Tagen für Ersatz sorgen. Dies soll in den nächsten drei Monaten ausgeführt werden. Beide Seiten nehmen dies an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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