Nikolaus Straub von Leonberg (Lenberg), Speyerer Bistums, kaiserlicher Offenschreiber, bekundet: Vor ihm haben Konrad Mettelmann, Pfarrer zu Bibersfeld, und seine Magd Dorothea Judenkönig (Judenküngin) von Schwäbisch Gmünd folgenden Schenkungsvertrag unter Lebenden wegen der gegenseitig empfangenen Wohltaten abgeschlossen: Dorothea erhält ein Leibgeding von 12 Gulden. Als Unterpfand dafür wird eine Hube zu Rieden, Inhaber: Klaus Sanwald (Sanwell), und ein Haus im Haal zwischen dem Haalhaus von Peter Jörg und Konz Speltacher eingesetzt. Weiter erhält die Magd auf Lebenszeit die Nutzung eines Gütleins in der Bibersfelder Mark bei der Kirche, das der Pfarrer als eigenes Gut gekauft hat. Frucht, Wein, Hausrat, Silber oder Geld, das sich darin nach seinem Tode findet, gehört ihr. Dorothea bestimmt ihrerseits, daß ihr Hab und Gut, wenn sie stirbt, Herrn Konrad gehören soll mit der Ausnahme dessen, was sie zu ihrem Seelenheil aussetzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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