Bischof Heinrich von Ermland an Hochmeister [Heinrich von Plauen]: kann nach dem Laut des Geleitbrief des Hochmeisters nicht auf den Tag zu Graudenz kommen; Einräumung der Besitzungen des Bistums an ihn; die Domherren von Ermland Johann Hübener und Arnold Lange, Offizial Jacob Grose, Kirchenvogt Sander von Wusen; übersendet den von ihm gewünschten Geleitsbrief

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