3 Akten und Rechnungen des Ortes Heddernheim
Vollständigen Titel anzeigen
106 Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim
Kurmainz: Ämter Höchst und Hofheim
Aufsatz:
Das Dorf Heddernheim, heute ein Stadtteil von Frankfurt, war seit dem Spätmittelalter ein dompropsteilich-mainzisches Lehen der Herren von Praunheim gen. von Klettenberg und zuletzt der Freiherren von Riedt. Im Jahre 1764 fiel der Ort als erledigtes Mannlehen unter die unmittelbare Herrschaft des Dompropstes innerhalb des Kurfürstentums Mainz zurück. Die formale Zugehörigkeit zur Mittelrheinischen Reichsritterschaft mit Sitz auf der Burg Friedberg bestand jedoch bis zum Ende des Alten Reiches fort. Im Zuge der Säkularisation 1802/03 gelangte der Ort, der ein selbständiges Amt bildete, an Nassau-Usingen. Bei der administrativen Neuordnung im Jahre 1810 wurde das bisherige Amt Heddernheim aufgelöst und der Ort dem herzoglich-nassauischen Amt Höchst zugeteilt. Die Zugehörigkeit von Heddernheim zum Amt Höchst nach 1810 erklärt, warum das überlieferte Schriftgut zu Heddernheim in den im Nassauischen Zentralarchiv in Idstein um 1850 nach dem Pertinenzprinzip neu geordneten und verzeichneten Bestand des Kurmainzer Oberamtes Höchst und Königstein eingearbeitet wurde. Die Heddernheimer Archivalien blieben auch in diesem Bestand, als gegen Ende des 19. Jahrhunderts Teile nach dem Provenienzprinzip wieder herausgelöst und verselbständigt wurden, obwohl für den dompropsteilichen Ort Heddernheim gemeinsam mit Eddernheim eine eigene Abteilung (Abt. 103) vorgesehen war. Urkunden sind zu Heddernheim im Hessischen Hauptstaatsarchiv nicht überliefert.
Das Dorf Heddernheim, heute ein Stadtteil von Frankfurt, war seit dem Spätmittelalter ein dompropsteilich-mainzisches Lehen der Herren von Praunheim gen. von Klettenberg und zuletzt der Freiherren von Riedt. Im Jahre 1764 fiel der Ort als erledigtes Mannlehen unter die unmittelbare Herrschaft des Dompropstes innerhalb des Kurfürstentums Mainz zurück. Die formale Zugehörigkeit zur Mittelrheinischen Reichsritterschaft mit Sitz auf der Burg Friedberg bestand jedoch bis zum Ende des Alten Reiches fort. Im Zuge der Säkularisation 1802/03 gelangte der Ort, der ein selbständiges Amt bildete, an Nassau-Usingen. Bei der administrativen Neuordnung im Jahre 1810 wurde das bisherige Amt Heddernheim aufgelöst und der Ort dem herzoglich-nassauischen Amt Höchst zugeteilt. Die Zugehörigkeit von Heddernheim zum Amt Höchst nach 1810 erklärt, warum das überlieferte Schriftgut zu Heddernheim in den im Nassauischen Zentralarchiv in Idstein um 1850 nach dem Pertinenzprinzip neu geordneten und verzeichneten Bestand des Kurmainzer Oberamtes Höchst und Königstein eingearbeitet wurde. Die Heddernheimer Archivalien blieben auch in diesem Bestand, als gegen Ende des 19. Jahrhunderts Teile nach dem Provenienzprinzip wieder herausgelöst und verselbständigt wurden, obwohl für den dompropsteilichen Ort Heddernheim gemeinsam mit Eddernheim eine eigene Abteilung (Abt. 103) vorgesehen war. Urkunden sind zu Heddernheim im Hessischen Hauptstaatsarchiv nicht überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:07 MESZ