Irmgard, Äbtissin des der römischen Kirche unmittelbar unterstellten Stiftes Essen, schwört dem heiligen Petrus, der römischen Kirche, dem Papst Innozenz VI. und seinen rechtmäßig gewählten Nachfolgern treu zu sein, weder mit Rat noch Tat zu ihrem Schaden zu wirken, den römischen Papst und die Regalien des heiligen Petrus zu vert-eidigen, die Legaten des apostolischen Stuhles ehrenvoll zu behandeln und zu unterstützen und die Besitzungen ihres Stiftes nicht unerlaubt zu verkaufen, verschenken, verpfänden, von neuem zu verlehnen oder in irgendeiner Weise zu veräußern.
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Irmgard, Äbtissin des der römischen Kirche unmittelbar unterstellten Stiftes Essen, schwört dem heiligen Petrus, der römischen Kirche, dem Papst Innozenz VI. und seinen rechtmäßig gewählten Nachfolgern treu zu sein, weder mit Rat noch Tat zu ihrem Schaden zu wirken, den römischen Papst und die Regalien des heiligen Petrus zu vert-eidigen, die Legaten des apostolischen Stuhles ehrenvoll zu behandeln und zu unterstützen und die Besitzungen ihres Stiftes nicht unerlaubt zu verkaufen, verschenken, verpfänden, von neuem zu verlehnen oder in irgendeiner Weise zu veräußern.
AA 0248 Essen, Stift, Urkunden (AA 0248)
Essen, Stift, Urkunden (AA 0248) >> 2. Urkunden II (1328-1361) >> Bischof Engelbert von Lüttich (Leod.), Beauftragter des apostolischen Stuhles, an die Frau Irmgard von Broich (Brouke), Erwählte des Stiftes Essen: Er hat von Papst Innozenz VI. folgenden schriftlichen Auftrag mit einer Bleibulle an Hanfschnur erhalten und geprüft [es folgt das Insert der Urkunde von 1361 Januar 11]. Nachdem er ihren Lebenswandel und ihre Fähigkeit zur Verwaltung und Leitung des Stiftes geprüft hat, hat er sie für geeignet befunden und die Wahl bestätigt. Nachdem sie den vom Papst übersandten Treueid [vgl. das Regest zu 1361 vor Mai 25] zum Besten der röm-ischen Kirche und ihres Stiftes abgelegt hatte, hat er sie in die Verwaltung der Spiritualien und Temporalien eingewiesen. Er fordert den Dekan und die Kanoniker sowie die Pröpstin und die Stiftsdamen und alle, die es angeht, auf, die Erwählte binnen sechs Tagen mit der gewohnten Feierl-ichkeit als Äbtissin anzunehmen. Denen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen oder der Äbtissin in ihrer Amtsführung behindern, droht er Exkommunikation, Suspension und Interdikt an. Da er persönlich dazu nicht in der Lage ist, überträgt er die weitere Verf-olgung dieses Auftrags bis auf Widerr-uf dem Rektor der Pfarrkirche zu Essen und allen Priestern, Klerikern und Notaren der Stadt und Diözese Köln. Er hat dieses Instrument durch Magister Dietrich von Crompfuyt von Hauert, Notar, Schreiber und Kleriker der Diözese Lüttich, aufsetzen lassen und sein Siegel ang-ehängt. Dies ist geschehen in der Stiftskirche St. Maria zu Tongern (Tongren). - Zeugen: Reyner de Goyte, Propst von St. Denis in Lüttich, Magister Konrad von Westerhem, Johann von der Mark (Marka), Heinrich von Wesel (Wesalia), Degenhard Kebbe, Werner Pege, Kanoniker des Stiftes Essen, Magister Hermann von Bottenbroich (Boutembroec), Kanoniker von St. Viktor in Xanten (Zanten.) , Dietrich de Scherwiere, Kanoniker in Tongern, Johann Ekele, Hauskaplan des Bischofs, Arnold Roussi, Priester der Diözese Lüttich. Datum a. a nat. d. 1361 ind. 14. mensis maii die 25. hora de cantationis summe misse vel quasi, pont. d.n. predicti a. 9.
[1361 vor Mai 25]
Diverse Registraturbildner
Pergament
Überlieferungsart: Abschrift
Überlieferungskommentar: in der Urkunde Engelberts von Lüttich von 1361 Mai 25
Überlieferungskommentar: in der Urkunde Engelberts von Lüttich von 1361 Mai 25
Urkunde
Bischof Engelbert von Lüttich (Leod.), Beauftragter des apostolischen Stuhles, an die Frau Irmgard von Broich (Brouke), Erwählte des Stiftes Essen: Er hat von Papst Innozenz VI. folgenden schriftlichen Auftrag mit einer Bleibulle an Hanfschnur erhalten und geprüft [es folgt das Insert der Urkunde von 1361 Januar 11]. Nachdem er ihren Lebenswandel und ihre Fähigkeit zur Verwaltung und Leitung des Stiftes geprüft hat, hat er sie für geeignet befunden und die Wahl bestätigt. Nachdem sie den vom Papst übersandten Treueid [vgl. das Regest zu 1361 vor Mai 25] zum Besten der röm-ischen Kirche und ihres Stiftes abgelegt hatte, hat er sie in die Verwaltung der Spiritualien und Temporalien eingewiesen. Er fordert den Dekan und die Kanoniker sowie die Pröpstin und die Stiftsdamen und alle, die es angeht, auf, die Erwählte binnen sechs Tagen mit der gewohnten Feierl-ichkeit als Äbtissin anzunehmen. Denen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen oder der Äbtissin in ihrer Amtsführung behindern, droht er Exkommunikation, Suspension und Interdikt an. Da er persönlich dazu nicht in der Lage ist, überträgt er die weitere Verf-olgung dieses Auftrags bis auf Widerr-uf dem Rektor der Pfarrkirche zu Essen und allen Priestern, Klerikern und Notaren der Stadt und Diözese Köln. Er hat dieses Instrument durch Magister Dietrich von Crompfuyt von Hauert, Notar, Schreiber und Kleriker der Diözese Lüttich, aufsetzen lassen und sein Siegel ang-ehängt. Dies ist geschehen in der Stiftskirche St. Maria zu Tongern (Tongren). - Zeugen: Reyner de Goyte, Propst von St. Denis in Lüttich, Magister Konrad von Westerhem, Johann von der Mark (Marka), Heinrich von Wesel (Wesalia), Degenhard Kebbe, Werner Pege, Kanoniker des Stiftes Essen, Magister Hermann von Bottenbroich (Boutembroec), Kanoniker von St. Viktor in Xanten (Zanten.) , Dietrich de Scherwiere, Kanoniker in Tongern, Johann Ekele, Hauskaplan des Bischofs, Arnold Roussi, Priester der Diözese Lüttich. Datum a. a nat. d. 1361 ind. 14. mensis maii die 25. hora de cantationis summe misse vel quasi, pont. d.n. predicti a. 9.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:16 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.2. E - H (Tektonik)
- 1.2.2.5. Essen (Tektonik)
- 1.2.2.5.1. Stift (Tektonik)
- Essen, Stift, Urkunden AA 0248 (Bestand)
- 2. Urkunden II (1328-1361) (Gliederung)
- Bischof Engelbert von Lüttich (Leod.), Beauftragter des apostolischen Stuhles, an die Frau Irmgard von Broich (Brouke), Erwählte des Stiftes Essen: Er hat von Papst Innozenz VI. folgenden schriftlichen Auftrag mit einer Bleibulle an Hanfschnur erhalten und geprüft [es folgt das Insert der Urkunde von 1361 Januar 11]. Nachdem er ihren Lebenswandel und ihre Fähigkeit zur Verwaltung und Leitung des Stiftes geprüft hat, hat er sie für geeignet befunden und die Wahl bestätigt. Nachdem sie den vom Papst übersandten Treueid [vgl. das Regest zu 1361 vor Mai 25] zum Besten der röm-ischen Kirche und ihres Stiftes abgelegt hatte, hat er sie in die Verwaltung der Spiritualien und Temporalien eingewiesen. Er fordert den Dekan und die Kanoniker sowie die Pröpstin und die Stiftsdamen und alle, die es angeht, auf, die Erwählte binnen sechs Tagen mit der gewohnten Feierl-ichkeit als Äbtissin anzunehmen. Denen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen oder der Äbtissin in ihrer Amtsführung behindern, droht er Exkommunikation, Suspension und Interdikt an. Da er persönlich dazu nicht in der Lage ist, überträgt er die weitere Verf-olgung dieses Auftrags bis auf Widerr-uf dem Rektor der Pfarrkirche zu Essen und allen Priestern, Klerikern und Notaren der Stadt und Diözese Köln. Er hat dieses Instrument durch Magister Dietrich von Crompfuyt von Hauert, Notar, Schreiber und Kleriker der Diözese Lüttich, aufsetzen lassen und sein Siegel ang-ehängt. Dies ist geschehen in der Stiftskirche St. Maria zu Tongern (Tongren). - Zeugen: Reyner de Goyte, Propst von St. Denis in Lüttich, Magister Konrad von Westerhem, Johann von der Mark (Marka), Heinrich von Wesel (Wesalia), Degenhard Kebbe, Werner Pege, Kanoniker des Stiftes Essen, Magister Hermann von Bottenbroich (Boutembroec), Kanoniker von St. Viktor in Xanten (Zanten.) , Dietrich de Scherwiere, Kanoniker in Tongern, Johann Ekele, Hauskaplan des Bischofs, Arnold Roussi, Priester der Diözese Lüttich. Datum a. a nat. d. 1361 ind. 14. mensis maii die 25. hora de cantationis summe misse vel quasi, pont. d.n. predicti a. 9. (Archivale)