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Anweisung: Die Anordnung der Festlichkeiten zur Enthüllung des Ludwigsmonuments müssen bis zum 8. August abgeschlossen sein. Der Anstand erfordert, dass auch eine Deputation der Lokal-Forstbeamten bei dieser Feierlichkeit vertreten sein muss. Um die Deputation wählen zu lassen, ist die Zeit zu kurz. Deshalb werden aus den drei Provinzen die vorgesehenen Personen ernannt und um ihre Zustimmung gebeten

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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