Verkauf von 2 1/2 Morgen Land
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E1 A 138
Vorl. Nr.: 149
138
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Kreuzberg
31. Mai 1595
Enthält: Vor Christian Cloutt, Richter, sowie den (ungen.) Schöffen des Hauptgerichts Kreuzberg (Creutz-) verkaufen Claß zu Nieden und Peter Frölen als Vormünder des minderjährigen Sohnes Lutgen der t Eheleute Herman und Merie Westhoven an Förster Dham(en) und dessen Frau Barbara 2 Morgen 1 Viertel 16 Ruten Land gegen eine Summe Geld, wobei der Morgen 49 Taler gilt. Das Land stößt mit den Enden auf die landesfürstliche Mühle zu Einbrungen sowie die Neerststraß nach der Flee und liegt mit den Seiten längs Johanna Hulshauß und der Mühlenstraße.
Archivale
Aussteller: Siegler: der Richter und die Schöffen mit ihrem Schöffenamtssiegel Unterschrift: Matth. Muhler, Gerichtsschreiber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:19 MEZ