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Begnadigung durch den Bundespräsidenten.- Erlass des im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzten noch nicht verbüßten Rests der Freiheitsstrafe
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Bundespräsidialamt >> B 122 Bundespräsidialamt >> Gustav Heinemann (1969-1974) >> Angelegenheiten des Rechtswesens >> Rechtsfragen >> Straf- und Strafprozeßrecht, Zivilrecht sowie Amnestiefragen, Juristenverbände und Tagungen
Enthält auch:
Vermerk des Bundespräsidialamtes zur Aufstellung von Strafgnadensachen, Dez. 1971