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Dekret: Neben den Räten sollen auch die Sekretäre, Land- und Kammerschreiber, desgleichen die Registratoren und Küchenmeister von den jährlichen an Jakobi und Martini fälligen Schreckenberger- und Tranksteuern frei sein
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.9 Befreiung, Reduzierung und Umwandlung von Abgaben, Diensten und Strafgeldern
Darmstadt, 1630 April 13
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