Oswald Scheffer aus Iptingen, wegen Einberufung einer verbotenen Versammlung während der Bauernunruhen eine Zeit lang gef., jedoch mit der Auflage wieder freigel., sich fortan redlich und wohl zu verhalten, von Aufruhr und Rottenbildung abzustehen, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, 23 fl Strafe zu bezahlen, weder Wehr noch Harnisch zu tragen und offene Zechen zu meiden, gelobt dies alles und schwört U.