Meinrad Karl Anton Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des heiligen römischen Reiches Erbkämmerer, und Maria Theresia Fürstin und Äbtissin des Stifts Buchau, Erbfrau der Herrschaft Straßberg, geb. Gräfin zu Montfort, Tettnang und Argen, ratifizieren den während der Minderjährigkeit des Fürsten geschlossenen inserierten Vergleich von 1698 August 26 zwischen den Gemeinden Benzingen und Frohnstetten, dessen völlige Autentisierung auf das volljährige Regierungsalter des Fürsten gesetzt worden war. Für die beiden Aussteller werden 2 Urkunde auf Pergament ausgefertigt
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Meinrad Karl Anton Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des heiligen römischen Reiches Erbkämmerer, und Maria Theresia Fürstin und Äbtissin des Stifts Buchau, Erbfrau der Herrschaft Straßberg, geb. Gräfin zu Montfort, Tettnang und Argen, ratifizieren den während der Minderjährigkeit des Fürsten geschlossenen inserierten Vergleich von 1698 August 26 zwischen den Gemeinden Benzingen und Frohnstetten, dessen völlige Autentisierung auf das volljährige Regierungsalter des Fürsten gesetzt worden war. Für die beiden Aussteller werden 2 Urkunde auf Pergament ausgefertigt
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Nr. 80
Repert. XX Ca Nr. 4 Kasten F, Fach 186; ersetzt durch rot: B 50
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Grafschaft Veringen: Urkunden
Grafschaft Veringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1699 Juni 1
Urkunden
Siegler: die beiden Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: beide Siegel abgegangen
Vermerke: Dorsualvermerk: No. 90||beglaubigte Abschrift vom 24. Oktober 1789 und eine Abschrift [18. Jh.] im Bestand Ho 162 (Herrschaft Straßberg)||Abschrift 18. Jh., in Repert XX C a Nr 7
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: beide Siegel abgegangen
Vermerke: Dorsualvermerk: No. 90||beglaubigte Abschrift vom 24. Oktober 1789 und eine Abschrift [18. Jh.] im Bestand Ho 162 (Herrschaft Straßberg)||Abschrift 18. Jh., in Repert XX C a Nr 7
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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