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Anweisung: Alle Zivildiener, die wegen Versetzung, Ordensverleihung usw. sich beim Großherzog vorzustellen haben, sind zuvor durch den Ministerial-Vorstand anzumelden. Ohne diese Art der Anmeldung kann keine Berücksichtigung stattfinden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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