Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
3.500 Gulden, welche die 1569 Belehnten weiland Johann Wolff auf (Hörinckhausen) und (Buchener) und zwei Erbbürgen, nämlich Georg von Hatzfeld und...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
A I u, von Gaugrebe sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Gaugreben, Nr. 5
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe G >> Ga-Ge >> Gaugrebe, von
1594 Juni 13
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 3.500 Gulden, welche die 1569 Belehnten weiland Johann Wolff auf (Hörinckhausen) und (Buchener) und zwei Erbbürgen, nämlich Georg von Hatzfeld und Eitel Wolff, geliehen hatten, wofür ihnen die Erben Christoph Wolffs und die Erben beider verstorbener Erbbürgen verpflichtet sind.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph Gaugrebe, Dietrich Gaugrebe
Belehnte/r: Philipp, Jost, Christoph, Dietrich und Bernhard Gaugrebe, Söhne des verstorbenen Hildebrand Gaugrebe, und Jost Dietrich, Philipp Dietrich und Kaspar Bernhard Gaugrebe, Söhne des verstorbenen Godert Gaugrebe