Der bischöfliche Richter Heinrich Poseman zu Ahlen bekundet, daß Johann to den Bussche vor ihm erklärt hat, von seinem verstorbenen Vetter Johann von den Broke eine Summe, die dieser ihm schuldete, zurückerhalten zu haben. Zeugen: Johann Pykenbrock und Gerd Holle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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