Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen.
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Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d U 5
Sign. (17./18.Jh.): N. 1.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d Sammlung Moosheim
Sammlung Moosheim >> Urkunden >> Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. >> Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. >> Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. >> Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau.
1435 September 4
Urkunden
Lateinisch
Schaden: 1 S. abg.
Ausstellungsort: Basel
Siegler: A. mit Unterschr.: G[uillelmus] placet
Ausstellungsort: Basel
Siegler: A. mit Unterschr.: G[uillelmus] placet
Guillelmus de Casali
Moosheim, Anna von
Moosheim : Bad Saulgau SIG
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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- Unter Joseph II. aufgehobene Frauenklöster (Archival holding)
- Sammlung Moosheim (Archival holding)
- Urkunden (Classification)
- Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. (Record)
- Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. (Record)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. (Record)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. (Record)
- Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. (Record)
- Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau. (Record)
- Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen. (Record)