Bischof Heinrich von Utrecht bestätigt der Abtei Heisterbach das Patronatsrecht an der Kirche zu Dordrecht (Durdrith), das der Graf Theoderich von Holland und seine Gattin Aleidis ihr als Almosen übertragen haben. Er gestattet der Abtei einen ihr bekannten Priester dort anzustellen, ihn aber dem Archidiakon des Ortes zu präsentieren und von ihm investieren zu lassen. Der Investierte soll die Hälfte der Einkünfte genießen, die andere Hälfte der Abtei zur Ergänzung ihrer Verluste und zur Unterhaltung Schwacher zufließen. Datum anno domini MCCL quarto VIII kalendas octobris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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