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Gf. Georg v. Hennberg (Hennen-) bekundet, daß er Ritter Johann Boos v. Waldeck (Boß), seiner Frau Ida und ihren Leibeslehenserben einen halben Hof zu Wonsheim (Wans-) mit allen Zugehörungen verliehen hat. Nach Johanns Tag soll Ida den Hof als Wittum nach Wittumsrecht besitzen. Gleichfalls hat der A Johann eine jährliche Gülte von 6 M Korn und 10 Sch. H. Geld auf Gütern des Deutschen Ordens zu Ibersheim (Yberns-) verliehen.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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