Katharina v. Gysenberg, Äbtissin, und der Konvent von Saarn verpachten Peter oppen Brincken und seiner Schwester Erneken das von ihren Eltern innegehabte Gut für 6 Scheffel Hafer und 2 Hühner mit der Maßgabe, dass alle zu leistenden Abgaben von dem erfüllt werden, der das Gut innehat. Zeugen: Rudolf (Roloff), von Nimwegen, Beichtiger; Johann, Vikar; Johannes, Küster zu Mülheim.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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