B Emicho von Worms bekundet, daß er die in seiner Gegenwart von Ritter Heinrich Kämmerer d. A. mit seinen Söhnen Wilhelm, Dekan zu St. Paul, Gerhard, Kostos zu St. Paul, den Ritter Johannes und Heinrich, den Rittern und Gebrüdern Gerhard und Johannes, Söhnen des Ritters u. bischöfl. Kämmerers Gerhard, auch dem Kleriker Johannes, Ritter Emercho und Edelknecht Heinrich, Söhnen des + Ritters Emercho, getroffene Festsetzung bestätigt, daß sie wg. der Besetzung oder dem Patronatsrecht zweier Pfründen in der Jodocuskapelle in Worms die Kapläne verpflichtet haben, für den + Gerhard Kämmerer und seine Frau Beatrix, die Stifter der ersten Pfründe, und für Ulrich, den So. des + Gerhards des Großen und dessen Frau Gude, die Stifter der zweiten Pfründe, Memorie zu halten.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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