Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Oberste Organe mit Geschäftsbereich
1951-
Geschichte des Bestandsbildners: Gesetzliche Grundlage für Rechtsstellung und Entscheidungsbefugnisse des BVerfG als eines der obersten Verfassungsorgane sind Art. 92-94 GG in Verbindung mit §§ 1, 13 und 14 des Gesetzes über das BVerfG vom 12.3.1951 i.d.F. der Bekanntmachung vom 12.12.1985 (BGBl I S. 2230)