Gregorius Glunck von Dornstetten, wegen nichtgenannter Vergehen in Dornstetten gef., verpflichtet sich für 5 Jahre ausser Landes über den Rhein zu gehen, nach seiner Rückkehr keine Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser mit sich zu führen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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