Hans Mörlin bekennt, daß Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ihm für 20 Jahre das Gut in Benningen verliehen hat, das vorher sein Schwiegervater ("sweher") Heinrich Egen innehatte. Er muß es in gutem Zustand erhalten und in Hubers Weise nach Landessitte bewirtschaften. Jährlich zu St. Martin entrichtet er an Zins und Hubgeld 12 1/2 Malter Korn, davon zwei Drittel Roggen und ein Drittel Hafer Memminger Maßes, 15 ß d als Heugeld und 1 Fasnachthuhn. Bei schlechter Ernte infolge Hagels oder aus sonstiger Ursache wird der Abt den Aussteller behandeln wie andere Huber und Hintersassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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