Die in hiesigen Landen und benachbarten Orten sich aufhaltenden Diebs-, besonders die sogenannten hessischen, thüringischen und sächsischen Banden und die zu deren Entdeckung und Vertreibung vorzukehrenden Anstalten; hierin sind die in dem Fränkischen Kreis wegen des daselbst befindlichen Landstreicher- und Diebsgesindels ergangenen Verordnungen befindlich, Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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