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Graf Johann Ernst Karl v. Solms bekundet, dass er dem Friedrich Johann Philipp v. Bellersheim, genannt . Stürzelheim, zugleich als Lehnsträger für...
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Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 12 1751-1810
1781 November 7, Schloss Assenheim
in: Urk. gleichen Datums
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann Ernst Karl v. Solms bekundet, dass er dem Friedrich Johann Philipp v. Bellersheim, genannt . Stürzelheim, zugleich als Lehnsträger für seine Brüder Christoph Karl Wilhelm Christian und Philipp Eckhard Friedrich Gülten von 4 1/2 Gulden, herrührend von dem verstorbenen Konrad v. Bellersheim, von 2 1/4 Gulden, herrührend von dem verstorbenen Wolf v. Bellersheim, 7 Achtel 2 Mesten Korn von dem genannten Konrad, sowie 2 Mesten Korn von dem genannten Wolf aus den Kellereien Münzenberg, Solms und Eppstein, zu einem Münzenberger Burglehen, sowie eine halbe Hube und drei Zehntel am Fruchtzehnten zu Bellersheim, ein Drittel am Weinzehnten daselbst innerhalb der Judengasse der Kirche zu, und 2 Huben Landes zu Wölfersheim zu einem Mannlehen verliehen habe