In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verfügung: In Zukunft ist es erforderlich, dass bei der Errichtung von General-Hypotheken und bei der Aufstellung von Schuldverschreibungen zur Bestätigung der Bürgschaftsleistung die Ehefrau mit unterschreibt
Verfügung: In Zukunft ist es erforderlich, dass bei der Errichtung von General-Hypotheken und bei der Aufstellung von Schuldverschreibungen zur Bestätigung der Bürgschaftsleistung die Ehefrau mit unterschreibt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Langen, 1843 März 18
Sachakte
nur Xerokopien
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.