K 20 Finanzämter
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.03. Finanzen
Laufzeit/Datum (detailliert): 1925 - 1963
Registraturbildner: Infolge der Erzbergerschen Finanzreform 1920 wurde die Finanzhoheit der Bundesstaaten zugunsten des Reiches eingeschränkt und die gesamte Steuerhoheit ging auf das Reich über. Die Einziehung und Verwaltung der Reichssteuern erfolgte durch die neugeschaffene Reichsfinanzverwaltung. Die Finanzämter wurden als Lokalinstanzen der Reichsfinanzverwaltung zur Veranlagung und Erhebung der direkten Reichssteuern und zur Ausübung der Steueraufsicht eingerichtet und den Abteilungen I der Landesfinanzämter unterstellt. So übernahmen die Finanzämter im Bereich des Landesfinanzamtes Magdeburg 1920 die Geschäfte des Stempel- und Erbschaftssteueramtes Magdeburg in Reichs- und Landesstempelsachen; ab 1943 wurde auch die 1893 den Gemeinden überlassene Gewerbesteuererhebung im gesamten Reichsgebiet den Finanzämtern zugeteilt.
Die Finanzämter blieben nach der Befreiung vom Faschismus vorerst als selbständige Dienststellen dem Oberfinanzpräsidium unterstellt. Ihre Aufgaben erweiterten sich, da ihnen die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der Wehrmacht und der NSDAP übertragen wurden. Ab Mitte 1946 wurden die Finanzämter zur Vereinfachung der örtlichen Finanzverwaltung in die Kreisverwaltungen eingegliedert, im Frühjahr 1948 jedoch wieder herausgelöst und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt unmittelbar unterstellt, von Januar 1949 bis Januar 1950 unter der Bezeichnung Steuerämter.
Mit Einrichtung der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte 1950 die Unterstellung der Finanzämter unter die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt. Mit der Verwaltungsreform 1952 und der Bildung der Bezirke wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise und Städte, Abteilung Finanzen überführt.
Registraturbildner: Infolge der Erzbergerschen Finanzreform 1920 wurde die Finanzhoheit der Bundesstaaten zugunsten des Reiches eingeschränkt und die gesamte Steuerhoheit ging auf das Reich über. Die Einziehung und Verwaltung der Reichssteuern erfolgte durch die neugeschaffene Reichsfinanzverwaltung. Die Finanzämter wurden als Lokalinstanzen der Reichsfinanzverwaltung zur Veranlagung und Erhebung der direkten Reichssteuern und zur Ausübung der Steueraufsicht eingerichtet und den Abteilungen I der Landesfinanzämter unterstellt. So übernahmen die Finanzämter im Bereich des Landesfinanzamtes Magdeburg 1920 die Geschäfte des Stempel- und Erbschaftssteueramtes Magdeburg in Reichs- und Landesstempelsachen; ab 1943 wurde auch die 1893 den Gemeinden überlassene Gewerbesteuererhebung im gesamten Reichsgebiet den Finanzämtern zugeteilt.
Die Finanzämter blieben nach der Befreiung vom Faschismus vorerst als selbständige Dienststellen dem Oberfinanzpräsidium unterstellt. Ihre Aufgaben erweiterten sich, da ihnen die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der Wehrmacht und der NSDAP übertragen wurden. Ab Mitte 1946 wurden die Finanzämter zur Vereinfachung der örtlichen Finanzverwaltung in die Kreisverwaltungen eingegliedert, im Frühjahr 1948 jedoch wieder herausgelöst und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt unmittelbar unterstellt, von Januar 1949 bis Januar 1950 unter der Bezeichnung Steuerämter.
Mit Einrichtung der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte 1950 die Unterstellung der Finanzämter unter die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt. Mit der Verwaltungsreform 1952 und der Bildung der Bezirke wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise und Städte, Abteilung Finanzen überführt.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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