Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Rat zu Worms verpflichtet waren, der Klara Tott (Dottin) von Augsburg und ihren Erben 100 Gulden jährlicher Gülte, mit 2.000 Gulden Hauptgeld ablösbar, zu reichen. Auf Bitten Kurfürst Philipps haben die von Worms die Gülte, die sie bislang dem edlen Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, als Klaras rechtem Erben gegeben hatten, abgekündigt und sollten dagegen von Ludwig den Verschreibungsbrief zurückempfangen. Dieser ist den von Worms bislang nicht rechtzeitig übergeben worden, "ursach die an den ligen da dannen sie uß aller hande irrung hinderniß so balde nit bracht werden nach folgen mogen". Nachdem die von Worms dem Ludwig dennoch bereits die 2.000 Gulden Hauptgeld überantwortet haben, versichert Kurfürst Philipp, dass die ursprüngliche Gültverschreibung kraftlos sein soll und sagt die von Worms solcher Gülte mitsamt ausstehender Kosten und Schäden ledig. Er verspricht weiter, dafür Sorge zu tragen, dass Ludwig oder seine Erben die Verschreibung an die von Worms aushändigen werden und die Stadt schadlos gehalten wird. Sobald die Stadt die Verschreibung innehat, soll sie diese vorliegende Urkunde an den Aussteller zurückgeben.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Rat zu Worms verpflichtet waren, der Klara Tott (Dottin) von Augsburg und ihren Erben 100 Gulden jährlicher Gülte, mit 2.000 Gulden Hauptgeld ablösbar, zu reichen. Auf Bitten Kurfürst Philipps haben die von Worms die Gülte, die sie bislang dem edlen Ludwig von Bayern, Herr zu Scharfeneck, als Klaras rechtem Erben gegeben hatten, abgekündigt und sollten dagegen von Ludwig den Verschreibungsbrief zurückempfangen. Dieser ist den von Worms bislang nicht rechtzeitig übergeben worden, "ursach die an den ligen da dannen sie uß aller hande irrung hinderniß so balde nit bracht werden nach folgen mogen". Nachdem die von Worms dem Ludwig dennoch bereits die 2.000 Gulden Hauptgeld überantwortet haben, versichert Kurfürst Philipp, dass die ursprüngliche Gültverschreibung kraftlos sein soll und sagt die von Worms solcher Gülte mitsamt ausstehender Kosten und Schäden ledig. Er verspricht weiter, dafür Sorge zu tragen, dass Ludwig oder seine Erben die Verschreibung an die von Worms aushändigen werden und die Stadt schadlos gehalten wird. Sobald die Stadt die Verschreibung innehat, soll sie diese vorliegende Urkunde an den Aussteller zurückgeben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 556
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1483 Dezember 1 (uff mondag nach sand Andreas dag)
fol. 277v-278v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Verschribung den von Worms von heuptverschribung wegen uber ii m gulden und i c gulden gult sagen die herrn Ludwig von Beyern herußgeben solt". Unter der Abschrift Vermerk, dass Ludwig "auch erkenntniß und quittantz geben soll nach notturfft".
Worms WO
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:09 MESZ
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