Gnadenbewilligungen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Reichshauptkasse für diejenigen aus dem aktiven Militärdienste ausgeschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften, welche durch eine im Kriege 1870/71 erlittene Dienstbeschädigung invalide geworden und ein Recht zur Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zur Seite steht

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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