Hans von Kaltental der jüngere bekundet, dass sein Vater, Hans von Kaltental der Ältere, ihm seinen Anteil an dem Dorf Aldingen mit allem Zubehör übergeben hat und er ihm ein Leibgeding einrichtet zu 50 rheinische Gulden, ein Scheffel Erbsen, ein Scheffel Linsen, ein Scheffel Gerste und ein Sack mit Rüben, was ihm lebenslang jährlich am Martinstag (11.11.) zu Marbach in der Stadt oder zwei Meilen Wegs davon, wohin er will, gegeben werden soll. Außerdem soll er alle Zinshühner und Gänse, die ihm, den Sohn, zufallen und die ihm von seinem Vater übergeben worden sind erhalten, weiterhin soll er die 18 1/2 Gulden des Brandecker erhalten, die dieser dem Vater zu geben verpflichtet ist. Er setzt Hans von Bernhausen, Conrat von Liebenstein und Anselm von Yberg, seine Vettern und Schwäger, zu Mitschuldnern und Gewährsleute ein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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