Anweisung: Die hier auf Regierungsbeschluss festgelegte Herabsetzung der Medizinaltaxe und Ermäßigung der Diäten und Transportkosten der Physikatsärzte innerhalb ihres Dienstbezirks ist in Zukunft genau zu beachten. Folglich dürfen ab 1. Januar 1829 von den Physikatsärzten keine Transportkosten mehr in Rechnung gestellt werden (Ausfertigung vier Mal vorhanden; Überweisungsschreiben vom 20. Dezember 1828 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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