Der Richter der Straßburger Kurie beurkundet, dass vor ihm Johannes von Wasselnhei(m), Ritter, Sohn des +Edelknechtes Cuneman von Wasselnhei(m), und seine Ehefrau Susanna, Tochter des +Ritters Johannes Hafen(er), für sich und ihre Erben dem Ritter Heinrich von Mülnheim, wohnhaft in der Brantgasse zu Straßburg, ihre 3 Viertel des Ortes Obenheim, von dem der vierte Teil dem Edelknecht Johannes gen. Sygelin von Mülnhei(m) gehört und die mit jährlich 8 £ Pfg Zins, ablösig mit 94 £ Pfg bei Heinrich gen. Engilbreht, Edelknecht aus Straßburg, und mit jährlich 4 £ Pfg ablösig mit 40 £ Pfg bei Adam gen. Löselin, Edelknecht aus Straßburg, belastet sind, um 100 Goldgulden verkauft haben, über welche die Verkäufer quittieren. Der Besitz kann jederzeit um die Kaufsumme zurückerworben werden.