Statthalter, Regenten und Kammerräte des Kaisers als Erzherzog zu Österreich in den v. ö. Landen, J. S. von Wittenbach, J. B. Som(m)eruogell, Joseph Schmid, S. Moises und J. Maldoner, schreiben an N. Böcklin von Böcklinsau: Da sich die gesamten Wassergenossen beklagt haben, dass er den Bach ob der Mühle völlig verfache, wodurch der Fisch nicht steigen könne, in den Nebenbach zurückfalle und in dem dort stehenden Fallsack zugrunde gehe, mahnen sie ihn, da dies der Wasserordnung zuwiderläuft, an, dergleichen abzustellen, auch den Fallsack nicht zuzulassen, damit man nicht dazu gebracht werden muss, die völlige Abgrabung der Elz im österreichischen Hauser Bann vornehmen zu müssen.