Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verschreibt der Präsenz des Heiliggeiststifts zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 12 Gulden, die der Landschreiber zu Heidelberg zu Johannistag ausrichten soll. Die Gülte ist mit 240 Gulden ablösbar. Dafür verzichtet das Stift auf eine mit 200 Gulden ablösliche Gülte von 10 Gulden jährlich, die auf einen Hof, Haus und Garten zu Heidelberg verschrieben war und deren Erträge über vier Jahre nicht ausbezahlt wurden. Diese Güter hatte Ruprecht, erwählter und bestätigter Erzbischof zu Köln, von Peter von Talheim gekauft und sodann zu Händen seines Bruders Friedrich I. gestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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