Hans Rottenberger, Gemeinsmann zu Stettfeld, und seine Ehefrau Bärbel verschreiben dem Martin Ölmüller von Weiher eine jährliche Gült von 5 Gulden für den Rest einer Kaufsumme von 100 Gulden für einen Weingarten auf Stettfelder und Zeuterner Gemarkung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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