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Heil Keytz, Sohn des Junghenne, von Niederursel, bekundet, dass er dem Grafen Johann v. Solms-Münzenberg nach der Entlassung aus der Gefangenschaf...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Mittwoch nach Aschentag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heil Keytz, Sohn des Junghenne, von Niederursel, bekundet, dass er dem Grafen Johann v. Solms-Münzenberg nach der Entlassung aus der Gefangenschaft, in die er wegen der Tötung des Diele, Sohn des Kunz Grün, durch Henne Wenzel und der Verwundung des Madern, Sohn des Henne Feucht von Bommersheim, durch den Aussteller, gekommen war, Urfehde geschworen habe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm v. Schönberg, Richter zu Frankfurt, und Johann Holzheimer, auch auf Bitten des Vaters und der Brüder Henne und Madern des Ausstellers