Umwandlung von Kasernen in Studentenwohnungen in Tübingen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914006/129
C914006/212
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> Juli 1991
Dienstag, 2. Juli 1991
Die Stadt Tübingen ist nicht einverstanden, daß nach den Vorstellungen der Landesregierung aus den ehemaligen Kasernen zum größten Teil Studentenwohnungen werden sollen. In den Gebäuden sollen vielmehr Wohnungen für sozial Schwache eingerichtet werden. Dadurch entsteht ein Gegensatz zwischen den Interessen der Stadt und der Universität. THEIS: Der Umbau der Kasernen zu Studentenwohnungen bedeutet nur eine Linderung der Wohnungsnot für Studenten und nicht deren Beseitigung. SCHMID: Bedauern über die Entscheidung der Landesregierung, daß der "Tübinger Kompromiß" nicht akzeptiert wurde.
S 4
0:02:55; 0'02
Audio-Visuelle Medien
Tübingen TÜ
Abrüstung: Truppenabzug
Student
Wohnen: Wohnungsnot
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
26.11.2025, 15:28 MEZ
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