PRODROMUS, Oder: Abgenöthigte, vorläufig in Viridi & Arido vertheidigte, Unschuld- und Ehren-Rettung Des Hoch-Fürstlich-Hohenloh-Bartensteinischen destituirten Pfarrers des Städtleins Syndringen (Sindringen), Johann Hieonymi Yelins / Gegen die erdichtete, höchst-ungegründete und Ehren-rührigste Auflagen, womit die verkleinerliche Feder eines- dem Angeben nach, der Aug. Confess. beygethan-seyn-sollenden uungenannten Verfassers, in der That aber falschen Bruders, und seiner selbst-eigenen angeblichen Glaubens-Genossen Verfolgers, welcher vermuthlich, nur um Hoher Protection sich zu praevaliren, und um des Brods willen, Quidlibet Quodlibet, zu seiner schweren Verantwortung vor GOtt, und eigenen Beschämung vor der Justiz- und Ehr-liebenden Welt niederzuschreiben, und dem Publico widrigst vorzuspiegeln, kein Bedencken hat, denselbigen beschmitzen wollen, Und dahero in einer-aller Wahrheit entsetzten unerlaubten Druck- oder vielmehr Schmähe-Schrifft / sub Rubro: Hieronymus Yelin, in viridi & arido & c. anvorderist dieses, zugleich aber auch, obwohl per indirectum, anderer Ehre und guten Namen unverantwortlich zu verunglimpfen, sich anmaset; Dadurch dessen schnöden, durchaus Wahrheits-widrigsten, unerweislich- und unerfindlichen Ehren-rührigen Auflagen und Verunglimpfungen, samt und sonders, nicht nur hiemit der Wahrheit gemäs, publice widersprochen, und die weitere specielle gründliche nothdürftige Widerlegung eventualiter vorbehalten- Sondern auch Deren Ungrund in genere damit unwidersprechlich dargethan und erwiesen wird, daß 1mo) Die Hoch-Fürstlich-Hohenloh (Hohenlohe)-Waldenburgische Herrschafften, besag derer Adjunctorum, den destituirten Parrer Yelin / Selbsten, nur anderthalb Jahr vor der letzten Destitution, zu einem Stiffts-Prediger und Ersten Pfarrer in der ganzen Löblichen Graffschafft Hohenloh (Grafschaft Hohenlohe) nach Oehringen (Öhringen), von Dero hohen Seite an die Hoch-Gräfl. Hohenloh-Neuensteinische Mit-Herrschafft mit in Vorschlag gebracht und praesentiret.2do.) Der Syndringer (Sindringer) Burger ihre unverrückte und beständig beybehaltene- auch noch behaltende Liebe U.Mit eigenhändiger Unterschrifft gegen diesen ihren treu-gewesenen destituirten Seel-Sorger, versichert. Mit Beyfügung einer erst jüngsthin die Presse verlassenen Vertheidigungs-Schrifft, sub Titulo: Bessere und in der Wahrheit und Actis begründete INFORMATIO IN FACTO & c. Samt deren Beylagen sub Lit. A.--R., dann angedruckten- in der Ersten Yelinischen Destitutions-Sache ergangenen 26. Kayserlichen Allergerechtesten Verordnungen und hoch-preißlichen Reichs-Hof-Raths-Conclusis. Ad Causam Hohenloh contra Hohenloh, in puncto Attentatorum & Gravaminum Religionis.