Fluch oder Segen? Internet-Pranger für Schmuddelbetriebe
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120108/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
25. Oktober 2012
Versiffte Pfannen in der Küche, Kakerlaken im Pizzateig, Gammelfleisch in der Dönerbude - seit September werden solche Verstöße für ein Jahr im Internet veröffentlicht. So will es Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne). Er sagt: "Die neue Regelung trifft zu Recht die schwarzen Schafe und macht in der Branche einen erheblichen Druck, sich an die Hygienevorschriften zu halten."
Gastronomen, Fleischer, Pizzabäcker schlagen Alarm Sie fürchten, dass das Internet den Verstoß nicht vergisst - und noch lange nach Ablauf der einjährigen Veröffentlichungsfrist Negativmeldungen über den Betrieb kursieren. Deshalb versteht auch Anjun Rohi aus Bruchsal die Welt nicht mehr. In ihrem Pizza-Service fanden Lebensmittelkontrolleure Schmutz. Das war, als sie schwanger war, und ihr Mann zwischen Pizza-Service und Heim hin und her hetzte. Jetzt soll der Betrieb 350 Euro Strafe zahlen, steht mit Namen und Adresse im Internet.
Küchenchef Helmut Polomski aus Mannheim empört sich, wenn er von solchen Fällen hört. Er meint: "Heute wird willkürlich nach Nase kontrolliert, es gibt keinen festen Bußgeldkatalog. Der eine macht so, der andere so." So zerstört der Internet-Pranger Existenzen, da ist sich Polomski sicher.
Gastronomen, Fleischer, Pizzabäcker schlagen Alarm Sie fürchten, dass das Internet den Verstoß nicht vergisst - und noch lange nach Ablauf der einjährigen Veröffentlichungsfrist Negativmeldungen über den Betrieb kursieren. Deshalb versteht auch Anjun Rohi aus Bruchsal die Welt nicht mehr. In ihrem Pizza-Service fanden Lebensmittelkontrolleure Schmutz. Das war, als sie schwanger war, und ihr Mann zwischen Pizza-Service und Heim hin und her hetzte. Jetzt soll der Betrieb 350 Euro Strafe zahlen, steht mit Namen und Adresse im Internet.
Küchenchef Helmut Polomski aus Mannheim empört sich, wenn er von solchen Fällen hört. Er meint: "Heute wird willkürlich nach Nase kontrolliert, es gibt keinen festen Bußgeldkatalog. Der eine macht so, der andere so." So zerstört der Internet-Pranger Existenzen, da ist sich Polomski sicher.
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Audio-Visuelle Medien
Gastgewerbe
Internet
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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