Jörg Kegel zum Degenhart (Rückvermerk: "Tägenhart") und Ehefrau Margaretha Mosherin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen sowie ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit den halben Teil des Guts zum Kegel (=Kögel) verliehen hat, das zuvor Hans Kegel, Vater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "nyendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("perende") Bäume nur mit Zustimmung des Abtes gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen die Beliehenen an Zins und Hubgült entrichten, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Jörg Kegel zum Degenhart (Rückvermerk: "Tägenhart") und Ehefrau Margaretha Mosherin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen sowie ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit den halben Teil des Guts zum Kegel (=Kögel) verliehen hat, das zuvor Hans Kegel, Vater des Ausstellers, innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "nyendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("perende") Bäume nur mit Zustimmung des Abtes gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen die Beliehenen an Zins und Hubgült entrichten, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1530
fasc. 043 n. 01
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1540 Februar 23 (monntag nach dem sonntag Reminiscere in der vasten)
23,2 x 32,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Jörg Kegel zum Degenhart und Ehefrau Margaretha Mosherin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Hans Klaus von Reischach zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Jörg Kegel zum Degenhart und Ehefrau Margaretha Mosherin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Hans Klaus von Reischach zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Kegel, Hans
Kegel, Jörg
Kegel, Margaretha
Mosher, Margaretha
Reischach, Hans Klaus von
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Degenhart = Kögel, aufgeg. in Wolpertswende RV
Degenhart = Kögel, aufgeg. in Wolpertswende RV; Einwohner
Kegel s. Kögel
Kögel, aufgeg. in Wolpertswende RV
Kögel, aufgeg. in Wolpertswende RV; Einwohner
Tägenhart s. Degenhart
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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